Regeln & SicherHeit
Damit Ihr Besuch beim Fürstlichen Winterleuchten für alle zu einem unvergesslichen Erlebnis wird,
bitten wir Sie, unsere Regeln und Hinweise zu beachten.
Pflichten der Eventbesucher
Bitte beachten Sie unsere Verhaltensregeln für einen angenehmen und sicheren Besuch für alle Gäste.
- Der Besuch des Geländes ist nur über den Haupteingang möglich. Tickets können vor Ort bar oder mit Kreditkarte erworben werden.
- Betreten des Geländes auf eigene Gefahr.
- Beim Betreten des Geländes müssen Besucher ein Originalticket vorzeigen. Bei Beantragung einer Ermäßigung ist ein Ausweisdokument mit Lichtbild erforderlich (z. B. Schwerbehindertenausweis).
- Bitte bleiben Sie auf den ausgeschilderten Wegen und betreten Sie keine gesperrten oder nicht beleuchteten Bereiche.
- Die Besucher sind verpflichtet, sich gegenüber anderen Besuchern respektvoll zu verhalten und Rücksicht zu nehmen.
- Die Besucher sind verpflichtet, die Beleuchtung oder andere Installationen oder das Eigentum auf dem Gelände oder das Eigentum anderer Personen nicht zu zerstören oder anderweitig zu beschädigen.
- Die Besucher sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung zu wahren, in dem Sie die Wege und Plätze sauber hinterlassen und die Abfallbehälter nutzen.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, die Besucherregeln, Vorschriften und Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, der Sicherheitsdienste, der Feuerwehr, der Rettungskräfte usw. zu befolgen. Bei Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, ungebührliche Besucher unverzüglich und ohne Entschädigung aus dem Gelände zu verweisen.
- Die Eltern sind für das Verhalten und die Sicherheit ihrer Kinder beim Betreten des Fürstlichen Winterleuchtens und während der gesamten Dauer ihres Besuchs verantwortlich.
- Kinder unter 15 Jahren müssen während des gesamten Besuchs von einem Erwachsenen (Elternteil, Aufsichtsperson oder Erziehungsberechtigter) begleitet werden. Eltern oder eine Aufsichtsperson haften während des gesamten Besuchs für ihre Kinder und Jugendlichen, auch wenn sie über 15 Jahre alt sind und sich alleine im Geände aufhalten.
- Kindergruppen müssen mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson pro 10 Kinder in der Gruppe haben.
- Hunde dürfen den Park kostenlos betreten, müssen jedoch an der Leine geführt werden und vom Besitzer beaufsichtigt werden. Freilaufende Tiere sind verboten. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen.
- Im Falle einer Evakuierung müssen Besucher den Anweisungen des Veranstalters Folge leisten. Bei Glatteis ist besondere Vorsicht geboten. Achten Sie außerdem auf mögliche Schnee- und Eisabbrüche von Dächern, Anlagen oder Bäumen.
Verbote von Gegenständen
Beim Betreten des Gebäudes kann der Besucher einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden:
- Waffen jeglicher Art, scharfe Gegenstände, Nachbildungen von Waffen sowie Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können (einschließlich Kinderspielzeug)
- Alkohol, Drogen oder andere giftige Substanzen
- eigene Getränke und Speisen
- Feuerwerkskörper, einschließlich Kanonen, Knallkugeln, Feuerwerkskörper usw.
- Glas- und Druckbehälter sind verboten.
Schlittenfahren Verboten
Aus Sicherheitsgründen ist das Schlittenfahren auf dem Gelände des Fürstlichen Winterleuchtens nicht gestattet.
Verbot von Fahrrädern und Rollern
Auf dem Gelände des Fürstlichen Winterleuchtens sind Fahrräder, E-Bikes, Roller und ähnliche Fahrzeuge nicht erlaubt.
Haftung für Schäden und Folgen aus Verstößen gegen die Besuchsordnung:
- Bei einem Verstoß gegen die Besucherordnung kann der Betreiber den vom Besucher verursachten Schaden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften geltend machen, einschließlich entgangenen Gewinns (z. B. durch Absage der Veranstaltung) oder eine Geldbuße verhängen.
- Wenn Besucher des Geländes unter Alkoholeinfluss stehen, übernehmen sie im Falle einer Verletzung die volle Verantwortung.
- Bei groben Verstößen gegen die Besucherordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besucher des Geländes zu verweisen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Veranstalters oder einer von ihm beauftragten Person (insbesondere des Sicherheitsdienstes) eine Überprüfung der Einhaltung der Besuchsordnung zu ermöglichen.
- Bei einem Verstoß gegen die Besucherordnung sind der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, den Besucher unverzüglich und ohne Entschädigung des Geländes zu verweisen. Der Besucher ist verpflichtet, das Gelände auf Verlangen des Veranstalters oder einer von ihm beauftragten Person zu verlassen.
Das Recht des Betreibers, die Anlage bei widrigen Wetterbedingungen zu schließen:
- Bei widrigen Wetterbedingungen, wie beispielsweise starkem Wind, heftigem Regen, Schneesturm, Hagel und dergleichen, die zu einer Verletzungsgefahr für die Besucher führen könnten, hat der Betreiber das Recht, die Ausstellung aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu schließen.
Unsere Regeln dienen Ihrer Sicherheit und dem Schutz der Natur.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
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